Manuel Höferlin

Quick-Freeze-Verfahren ist ein rechtssicheres Instrument zur Verbrechensbekämpfung

„Die Einigung der Bundesregierung auf das Quick-Freeze-Verfahren ist ein Meilenstein für unsere Ermittlungsbehörden. Nach über zehn Jahren des Wartens erhalten unsere Ermittlungsbehörden endlich ein rechtssicheres und anwendbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung. Die Koalition schafft damit ein rechtssicheres und handhabbares Instrument, das den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten gesetzgeberischen Spielraum umsetzt. Damit zerschlagen wir den gordischen Knoten bei Ermittlungen im Netz, denn seit Jahren gab es keine verfassungsfeste Regelung zur Vorratsdatenspeicherung. Wir beenden die von der Union geschaffene Rechtsunsicherheit und verhindern zugleich die anlasslose Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger. Die Einführung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz unserer digitalen Bürgerrechte. Wir stellen sicher, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt und stärken zugleich unsere Ermittlungsbehörden bei der Strafverfolgung.“